Arbeitsort Secondhand-Laden
- 28.Mai 12, 19:50
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Insgesamt seit vier Jahren war ich schon in Deutschland, seit drei Studentin an der Uni Bielefeld. Als Studentin aus einem nicht EU-Mitgliedsland durfte ich nur eingeschränkt arbeiten (es dürfen 90 volle oder 180 halbe Tage gearbeitet werden).
Zufällig fand ich eine Anzeige für eine Stelle als Verkäuferin und meldete mich. Schnell bekam ich den Job in Herrn A.s Secondhand-Möbelgeschäft. Ein Handschlag war für Herrn A. genauso viel Wert wie ein Arbeitsvertrag, so dass ich unkompliziert und schon am selben Tag anfangen konnte. Dass die Arbeitszeiten nicht ganz genau festgehalten wurden, schien mir am Anfang denn auch von Vorteil, um nicht am Ende des Jahres gegen die Visumsauflagen zu verstoßen. Welche Aufgaben auf mich zukommen und wie viel Geld ich bekommen sollte, das entscheiden wir später, sagte Herr A.
Drei Monate arbeitete ich nun zwei bis drei Tage die Woche im Möbelgeschäft, die genaue Bezeichnung meiner Tätigkeit war Mädchen für alles. Andere Arbeiten als „Verkäuferin“ waren jedoch der Transport von schweren Möbeln und Hausentrümpelung, Putzen und Füttern der privaten Hühner von Herrn A. Abgesehen davon, dass ich in den drei Monaten keine Bezahlung für meine Tätigkeit bekam, musste ich diverse sexuelle Anspielungen über mich ergehen lassen. In dieser Zeit habe ich erfahren, welche dutzende Variationen mein Name annehmen kann, obwohl er nicht gerade zu sehr schwierigen weiblichen Vornamen gehört, denn Herr A. konnte sich bis zuletzt nicht meinen Namen merken.
Nach den drei Monaten ohne Bezahlung und der suspekten Behandlung hatte ich zu viel und hörte auf zu arbeiten – jedoch nicht, meinen Lohn einzufordern.
Sage und schreibe drei Monate und unzählige regelmäßige Telefonate, Besuche und Androhungen später, bekam ich meinen Lohn, als ich Herrn A. vor versammeltem Team in seinem Laden anschrie, wie lange ich mein Geld nicht bekommen habe. Er zückte sein Portemonnaie und gab mir 300 Euro in bar, worauf seine ArbeitnehmerInnen verdutzt guckten, denn scheinbar warteten auch sie schon länger...
Zufällig fand ich eine Anzeige für eine Stelle als Verkäuferin und meldete mich. Schnell bekam ich den Job in Herrn A.s Secondhand-Möbelgeschäft. Ein Handschlag war für Herrn A. genauso viel Wert wie ein Arbeitsvertrag, so dass ich unkompliziert und schon am selben Tag anfangen konnte. Dass die Arbeitszeiten nicht ganz genau festgehalten wurden, schien mir am Anfang denn auch von Vorteil, um nicht am Ende des Jahres gegen die Visumsauflagen zu verstoßen. Welche Aufgaben auf mich zukommen und wie viel Geld ich bekommen sollte, das entscheiden wir später, sagte Herr A.
Drei Monate arbeitete ich nun zwei bis drei Tage die Woche im Möbelgeschäft, die genaue Bezeichnung meiner Tätigkeit war Mädchen für alles. Andere Arbeiten als „Verkäuferin“ waren jedoch der Transport von schweren Möbeln und Hausentrümpelung, Putzen und Füttern der privaten Hühner von Herrn A. Abgesehen davon, dass ich in den drei Monaten keine Bezahlung für meine Tätigkeit bekam, musste ich diverse sexuelle Anspielungen über mich ergehen lassen. In dieser Zeit habe ich erfahren, welche dutzende Variationen mein Name annehmen kann, obwohl er nicht gerade zu sehr schwierigen weiblichen Vornamen gehört, denn Herr A. konnte sich bis zuletzt nicht meinen Namen merken.
Nach den drei Monaten ohne Bezahlung und der suspekten Behandlung hatte ich zu viel und hörte auf zu arbeiten – jedoch nicht, meinen Lohn einzufordern.
Sage und schreibe drei Monate und unzählige regelmäßige Telefonate, Besuche und Androhungen später, bekam ich meinen Lohn, als ich Herrn A. vor versammeltem Team in seinem Laden anschrie, wie lange ich mein Geld nicht bekommen habe. Er zückte sein Portemonnaie und gab mir 300 Euro in bar, worauf seine ArbeitnehmerInnen verdutzt guckten, denn scheinbar warteten auch sie schon länger...